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So funktioniert in der Direktversicherung der Arbeitgeberwechsel – Teil 4

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Bei einer Direktversicherung und Arbeitgeberwechsel gibt es Details die man KENNEN muss. Detail Nummer 4 - Zusage ist noch nicht unverfallbar Sollte die vereinbarte Zusage noch nicht unverfallbar sein, dann gehört der Vertrag dem Arbeitgeber. Das Bezugsrecht ist somit noch widerruflich. Der Arbeitgeber kann natürlich den Vertrag freiwillig dem Arbeitnehmer mitgeben, d.h. es wird somit die versicherungsvertragliche Lösung gewählt. Hier wird dann der Arbeitnehmer - Versicherungsnehmer und erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Möchte der Arbeitgeber jedoch den Vertrag nicht mitgeben, hat er zwei Möglichkeiten Weiterlesen

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